Behandlungspflege

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Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

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Medikamentengabe

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Was bedeutet Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die nur von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten/in zu Hause oder in einer stationären Einrichtung (Kurzzeitpflege– oder Nachtpflege-Einrichtung, Pflegeheim) durchgeführt werden. Dies geschieht auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.

Darunter fallen zum Beispiel Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.